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Verbot von Cadmium in Hartloten
Diese Verordnung ist verbindlich und gilt in jedem Mitgliedsstaat der EU.
Das bedeutet, dass ab dem 10. Dezember 2011 cadmiumhaltige Silberhartlote z.B. (L-Ag30Cd) oder (L-Ag40Cd) nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Ausserdem ist auch die Produktion dieser Hartlote ab diesem Zeitpunkt verboten. Im Zuge dessen hat auch die Wullschleger AG den Verkauf cadmiumhaltiger Hartloten eingestellt.
Frühzeitige Überprüfung von cadmiumfreien Alternativen
Wir empfehlen unseren Kunden frühzeitig zu prüfen, welche cadmiumfreien Silberhartlote für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind. In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir Ihnen eine Auswahl der cadmiumfreien Silberhartlote im Vergleich zu den cadmiumhaltigen Qualitäten. Sollten Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, zögern Sie nicht unsere Anwendungstechnik zu kontaktieren.